Das GPA-djp Modell
Das Vermögenssteuermodell der GPA-djp – Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier ist ein mögliches Vermögenssteuermodell. Dabei werden Vermögen (abzüglich Schulden und laufender Kredite), die über einem Freibetrag von 1.000.000 EUR liegen, mit stufenförmig zunehmenden Steuersätzen belegt.
So funktioniert das Millionärssteuer-Model: Nettovermögen bis 1 Millionen EUR sind steuerfrei. Darüber kommen folgenden Steuersätze zur Anwendung.
Ein Beispiel
Hat jemand z.B. ein Gesamtvermögen von EUR 1.500.000, muss er 2.500 EUR Steuer zahlen. Die erste Million ist steuerfrei, und für die halbe Mio darüber fallen 0,50 % an, das ergibt 2.500 EUR. Auf das ganze Vermögen bezogen, macht die Steuer dann in diesem Fall nur 0,17 % aus (2.500 EUR von 1.500.000 EUR)
Vermögenssteuer: EUR 2.500, Steuersatz: 0,17 %
Weitere Beispiele
Herr A. besitzt ein 150 Quadratmeter Eigenheim in Burgenland, das einen Wert von EUR 400.000 aufweist. Zusätzlich hat er um EUR 100.000 Wert- papiere in seinem Besitz, sowie ein Sparbuch für seine Kinder, ebenfalls mit EUR 50.000. Für das Haus bezahlt er einen Kredit in der Höhe von EUR 90.000 ab.
Vermögenssteuer: EUR 0, Steuersatz: 0 %
Frau B. hat ein Eigenheim, das einen Wert von EUR 600.000 aufweist, weitere EUR 500.000 hat sie in Wertpapieren veranlagt. Frau B. bezahlt einen Kredit über EUR 50.000 ab.
Vermögenssteuer: EUR 250, Steuersatz: 0,02 %
Frau D. besitzt eine geräumige Eigentumswohnung in Salzburg Stadt und nennt ein Haus mit Seegrundstück am Attersee ihr eigen. Ihre Immobilien haben einen Wert von EUR 1.900.000, daneben hat Frau D. Aktien und Sparbücher im Wert von EUR 220.000. Schulden hat sie keine.
Vermögenssteuer: EUR 6.200, Steuersatz: 0,29 %
Herr E. besitzt ein großes Penthouse in 1010 Wien und ein Haus in Kitzbühel. Zusammen ergeben seine Immobilien einen Wert von EUR 6.000.000. Herr E. verfügt über Aktien und Sparbücher im Wert von EUR 1.500.000.
Vermögenssteuer: EUR 82.500, Steuersatz: 1,10 %
Die Freibetragsgrenze im GPA-djp-Vermögenssteuermodell ist so großzügig bemessen, dass gewöhnliche Immobilien zur Selbstnutzung, wie z.B. das kleine Haus in Parndorf (Wert EUR 200.000) oder die 80 Quadratmeter Eigentumswohnung in Wien-Landstraße (Wert EUR 320.000) weit darunter liegen und definitiv nicht unter die Vermögenssteuer fallen.